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Abweisung einer Schadenersatzklage von R. O’Neil gegen E. Ratajkowski wegen unerlaubter Verwendung eines seiner Fotos durch Letztere

Abweisung einer Schadenersatzklage von R. O’Neil gegen E. Ratajkowski wegen unerlaubter Verwendung eines seiner Fotos durch Letztere

Jurisprudence
Urheberrecht

Abweisung einer Schadenersatzklage von R. O’Neil gegen E. Ratajkowski wegen unerlaubter Verwendung eines seiner Fotos durch Letztere

I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)

Robert O’Neil (nachfolgend Kläger) hat als Pararazzo diverse fotografische Aufnahmen des Fotomodells Emily Ratajkowski (nachfolgend Beklagte) gemacht. Eine dieser Aufnahmen wurde durch Letztere ohne die Erlaubnis des Klägers einzuholen während 24 Stunden auf Instagram publiziert, um ihre Meinung zu den Machenschaften des Klägers zu äussern. Der Kläger qualifizierte dieses Vorgehen der Beklagten als Urheberrechtsverletzung und machte deshalb im vorliegenden Verfahren Schadenersatz – im Sinne von «statutory damages» (mithin einer Art Pauschalentschädigung pro betroffenes Werk) und nicht «actual damages» (i.S. einer aufgrund aller Umstände konkret berechneten Entschädigung) – geltend.

Abweisung der Klage

II. Erwägungen unter dem Aspekt des Urheberrechtsschutzes (Auszug / teilweise mit wörtlichem Zitat)

1. Grundsätzliches:

a) Schadenersatzansprüche im Sinne von «statutory damage» infolge einer Verletzung von Urheberrecht setzen u.a. voraus (i) dass das betroffene Werk registriert ist (Stichwort: «330 Registration») und (ii) dass das fragliche Werk die nötige Originalität...

iusNet IP 21.12.2021

 

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