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Erfordernis einer differenzierten Prüfung des Verlagsprogramms, insbes. betr. Kriterium der kulturellen Orientierung (Sach- oder Fachbuch)

Erfordernis einer differenzierten Prüfung des Verlagsprogramms, insbes. betr. Kriterium der kulturellen Orientierung (Sach- oder Fachbuch)

Jurisprudence
Urheberrecht

Erfordernis einer differenzierten Prüfung des Verlagsprogramms, insbes. betr. Kriterium der kulturellen Orientierung (Sach- oder Fachbuch)

I. Ausgangslage

Die Quaternio Verlag Luzern AG (nachfolgend Bf) hatte beim Bundesamt für Kultur (BAK) ein Gesuch um Gewährung eines Strukturbeitrags aus dem Kredit zur Verlagsförderung 2016 – 2020 gestellt. Mit der Begründung, der Publikationskatalog der Bf beschränke sich ausnahmslos auf Fachbücher, wies das BAK das erwähnte Gesuch ab. Das BVGer kritisiert diese Beurteilung angesichts des Umstandes, dass zumindest ein Teil des Verlagsprogrammes eine kulturelle Orientierung aufweise als zu wenig differenziert und weist den Fall zur erneuten Beurteilung an das BAK zurück.

 

II. Erwägungen

  • Gemäss Art. 15 des Kulturförderungsgesetzes i.V.m. Art. 4 Abs. 1 lit. b Förderungsverordnung setzt die Gewährung eines Strukturbeitrags aus dem Kredit zur Verlagsförderung 2016 – 2020 unter anderem voraus, dass die fraglichen Publikationen eine kulturelle Orientierung aufweisen. Dabei fehlt diese Orientierung gemäss Art. 4 Abs. 2 Förderungsverordnung bei Schul-, Fach- und Notenbüchern, Landkarten und Kartenwerken, Periodika sowie Lexika und andern Büchern, die nur Zusammenstellungen von
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iusNet IGR 30.09.2018

 

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