Rechtsprechung Die Darstellung eines angebissenen Pizzastückes wird urheber- und damit auch marken- sowie designrechtlich geschützt Die Darstellung eines angebissenen Pizzastückes wird urheber- und damit auch marken- sowie designrechtlich geschützt
Die Darstellung eines angebissenen Pizzastückes wird urheber- und damit auch marken- sowie designrechtlich geschützt Die Darstellung eines angebissenen Pizzastückes wird urheber- und damit auch marken- sowie designrechtlich geschützt