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Die als «Tulip» bekannten Stühle sind in Frankreich nicht durch Urheberrecht geschützt

Die als «Tulip» bekannten Stühle sind in Frankreich nicht durch Urheberrecht geschützt

Jurisprudence
Urheberrecht

Die als «Tulip» bekannten Stühle sind in Frankreich nicht durch Urheberrecht geschützt

I. Ausgangslage

Die amerikanische Knoll Inc. und ihre französische Tochtergesellschaft Knoll international SA vertreiben gestützt auf eine exklusive Rechteabtretung seitens des us-amerikanischen Designers M. N… M… u.a. «Tulip» genannte Stühle. Die beiden genannten Gesellschaften gingen gerichtlich gegen die seinerzeitige französische Mobilier techniques d’organisation productive SA (heute liquidiert und durch ihre Liquidatorin vertreten) und die italienische Matrix international SRL als Lieferantin der fraglichen Möbel vor mit der Begründung, die Lieferung von 90 Stühlen, welche die charakteristischen Merkmale des Stuhls «Tulip» aufwiesen, stelle eine Urheberrechtsverletzung sowie unlauteren Wettbewerb und Schmarotzertum («parasitisme») dar.

In diesem Zusammenhang unterlagen die Klägerinnen gemäss einem Urteil der Cour d’appel de Paris vom 13. April 2018, in welchem u.a. festgehalten wurde, für Stühle und Fauteuils «Tulip» könne in Frankreich kein urheberrechtlicher Schutz beansprucht werden, weshalb der Fälschungsvorwurf gegen die Beklagten nicht durchdringe. Dabei argumentierte das Gericht im Zusammenhang mit einem zu berücksichtigenden Entscheid des US-...

iusNet IP 22.02.2021

 

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