Die als «Tulip» bekannten Stühle sind im Ursprungsland USA nicht mittels Urheberrechts geschützt, weil sie zwar designorientierte Elemente enthalten, jedoch primär als Gebrauchsgegenstände betrachtet werden. Dies führt gemäss «Berner Übereinkunft zum Schutz von Weken der Literatur und Kunst» dazu, dass auch Frankreich einen urheberrechtlichen Schutz verweigern muss.