C-567-18.pdf Rechtsprechung Das alleinige Lagern von markenrechtsverletzender Ware für Dritte kann durch Markenrechtsinhaber grundsätzlich nicht verfolgt werden Das alleinige Lagern von markenrechtsverletzender Ware für Dritte kann durch Markenrechtsinhaber grundsätzlich nicht verfolgt werden Kommentierung Ein Unternehmen, welches Waren lagert, begeht nur dann eine Markenrechtsverletzung, wenn es, wie der Verkäufer, den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen Ein Unternehmen, welches Waren lagert, begeht nur dann eine Markenrechtsverletzung, wenn es, wie der Verkäufer, den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen
Das alleinige Lagern von markenrechtsverletzender Ware für Dritte kann durch Markenrechtsinhaber grundsätzlich nicht verfolgt werden Das alleinige Lagern von markenrechtsverletzender Ware für Dritte kann durch Markenrechtsinhaber grundsätzlich nicht verfolgt werden
Ein Unternehmen, welches Waren lagert, begeht nur dann eine Markenrechtsverletzung, wenn es, wie der Verkäufer, den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen Ein Unternehmen, welches Waren lagert, begeht nur dann eine Markenrechtsverletzung, wenn es, wie der Verkäufer, den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen
Ein Unternehmen, welches Waren lagert, begeht nur dann eine Markenrechtsverletzung, wenn es, wie der Verkäufer, den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen