Patentnichtigkeit wegen unzulässiger Änderung
Patentnichtigkeit wegen unzulässiger Änderung
Patentnichtigkeit wegen unzulässiger Änderung
I. Ausgangslage
Die Beklagte/Widerklägerin (nachfolgend «Beklagte») ist Inhaberin zweier Patente (EP 2425821 und EP 2425824) mit Wirkung für die Schweiz. Die Patente schützen insbesondere die Stoffe «Oxycodone» sowie «Naloxone» zur Behandlung von Schmerzen. Am 10. Mai 2017 reichte die Klägerin/Widerbeklagte (nachfolgend «Klägerin») eine Klage auf Nichtigkeit der beiden vorgenannten Patente beim Bundespatentgericht ein. In ihrer Klageantwort/Widerklage vom 28. August 2017 beantragte die Beklagte neben der Klageabweisung insbesondere, dass es der Klägerin zu verbieten sei, die beiden Erfindungen zu benutzen (Widerklage). Nachdem die Klägerin mit Eingabe vom 24. Oktober 2017 die Abweisung der Wiederklage beantragte und die Instruktionsverhandlung zu keinem Vergleich führte, änderte die Beklagte mit Eingabe vom 13. Juli 2018 die Ansprüche ihrer beiden strittigen Patente. Nach weiteren Parteieingaben sowie einem Fachrichtervotum erfolgte am 7. November 2019 das Urteil des Bundespatentgerichts.
II. Erwägungen
- Da es sich bei den beiden Patenten um Teilanmeldungen (derselben Stammanmeldung) handelt, muss der beanspruchte Gegenstand sowohl in den ...
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