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«Spezialist» geht noch – «Land» ist zu viel» oder Grenzziehung in einem Grenzfall

«Spezialist» geht noch – «Land» ist zu viel» oder Grenzziehung in einem Grenzfall

Éclairages
Markenrecht

«Spezialist» geht noch – «Land» ist zu viel» oder Grenzziehung in einem Grenzfall

I.    Vorbemerkungen

Das aktuelle Urteil BGer 4A_95/2019 – VW II vom 15. Juli 2019 (nachfolgend «Fall VW II») präzisiert den früheren, vom Sachverhalt her leicht anders gelagerten BGE 128 III 146 – VW I vom 30. Januar 2002 (nachfolgend «Fall VW I»). 
Gemeinsam ist beiden Urteilen (inkl. den vorinstanzlichen Entscheiden), dass sie einen Tour d’Horizon durch das Gebiet des Markenrechts geben, indem – abgesehen von der eigentlichen Zeichenkollision und der Ausgestaltung der beanstandeten Werbungen– verschiedenste Fragen wie Markenfunktion, kennzeichenmässiger Gebrauch, Enseignes bzw. Geschäftsbezeichnungen, Erschöpfung, kennzeichenmässiger Mitgebrauch, beschreibende Verwendung, Branchenusanzen bei Garagenbetrieben, Gesamteindruck von Werbeschildern, Verwirkung oder ergänzendes UWG thematisiert werden. 
Beide bundesgerichtlichen Urteile sind vor diesem Hintergrund für jeden im Markenrecht tätigen Anwalt oder Juristen als Lektüre sehr empfehlenswert. 

II.    «The Issues»

In beiden VW Fällen geht es in erster Linie um die Tragweite des markenrechtlichen Mitgebrauchs resp. die Frage, wie weit eine Wiederverkäuferin bzw. Serviceanbieterin, die ausserhalb des offiziellen Vertriebssystems der Markeninhaberin Originalmarkenprodukte vertreibt und dazu Reparatur- oder Serviceleistungen erbringt, in der Werbung für ihr eigenes Unternehmen (Betrieb) sowie ihr eigenes Angebot (Waren und Dienstleistungen) gehen darf, ohne die Markenrechte der Originalherstellerin (Drittmarke) zu verletzten oder gegen UWG zu verstossen. 
Die Eingangsfrage lautete, ob der Gebrauch des beanstandeten Zeichens durch die Beschwerdeführerin (Garagenbetrieb) kennzeichnende Funktion hat, und falls ja, zweite Frage, ob dieser kennzeichenmässige Mitgebrauch der Drittmarke vom Ausschliesslichkeitsrecht der Originalmarkenherstellerin und Markeninhaberin erfasst ist oder nicht, resp. ob der Gebrauch allenfalls...

iusNet IP 27.10.2018

 

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