Rechtsprechung Die Marke «SO’BiOétic (fig.)» ist infolge Verwechslungsgefahr sowie z.T. schädlicher Wirkung für die Widerspruchsmarken nicht schutzfähig Die Marke «SO’BiOétic (fig.)» ist infolge Verwechslungsgefahr sowie z.T. schädlicher Wirkung für die Widerspruchsmarken nicht schutzfähig Zwei Rolex-Marken mit der Rolex-Krone setzen sich gegen eine jüngere Marke mit Krone nicht durch Zwei Rolex-Marken mit der Rolex-Krone setzen sich gegen eine jüngere Marke mit Krone nicht durch Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE» Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE» Die Verwendung von «GOOGLE CAR» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE» Die Verwendung von «GOOGLE CAR» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»
Die Marke «SO’BiOétic (fig.)» ist infolge Verwechslungsgefahr sowie z.T. schädlicher Wirkung für die Widerspruchsmarken nicht schutzfähig Die Marke «SO’BiOétic (fig.)» ist infolge Verwechslungsgefahr sowie z.T. schädlicher Wirkung für die Widerspruchsmarken nicht schutzfähig
Zwei Rolex-Marken mit der Rolex-Krone setzen sich gegen eine jüngere Marke mit Krone nicht durch Zwei Rolex-Marken mit der Rolex-Krone setzen sich gegen eine jüngere Marke mit Krone nicht durch
Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE» Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»
Die Verwendung von «GOOGLE CAR» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE» Die Verwendung von «GOOGLE CAR» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»