Die revidierten Richtlinien in Markensachen des IGE
Die revidierten Richtlinien in Markensachen des IGE
Die revidierten Richtlinien in Markensachen des IGE
Die aktuellen Richtlinien des IGE in Markensachen datieren vom 01.01.2017. An diesem Tag traten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Hervorzuheben sind die Swissness-Gesetzgebung und das neu eingeführte Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs. Wie üblich aktualisiert das IGE seine Richtlinien periodisch. Diesen Sommer hat das IGE einen Entwurf revidierter Richtlinien veröffentlicht. Bis zum 07.09.2018 konnten Stellungnahmen zum Entwurf dem IGE eingereicht werden. Derzeit ist das IGE mit der Auswertung der Stellungnahmen befasst. Es darf davon ausgegangen werden, dass die revidierten Richtlinien planmässig am 01.01.2019 in Kraft treten werden.
Änderungen sind in allen sieben Teilen der Richtlinien zu verzeichnen. Die Hauptziele der Revision sind die Erhöhung der Transparenz mittels Ergänzungen und Aktualisierungen, die Berücksichtigung der Rechtsprechung, die seit der letzten Revision vom 01.01.2017 ergangen ist, sowie die Implementierungen von Praxisänderungen. Die bisherige Praxis soll insbesondere in folgenden Bereichen geändert werden:
• Die Fristen im Widerspruchs- und Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs der Marke und
• Prüfungskriterien KP3 des EUIPO-Konvergenzprogramms.
Dies zeigt, dass die Richtlinien in Markensachen von unterschiedlichen Faktoren, nämlich Änderungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung, eigener Amtspraxis sowie der Praxis ausländischer Behörden geprägt werden.
Neuerungen sind in sämtlichen Teilen der Richtlinien zu verzeichnen. Nachfolgend werden einzelne Neuerungen aus den verschiedenen Teilen der Richtlinien hervorgehoben1. Aus dem allgemeinen Teil der Richtlinien sind insbesondere die Neuerungen betreffend Zustellung von Verfügungen ins Ausland und...
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