Rechtsprechung Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen Das Zeichen „SHOE PASSION“ gehört in den Bereich des Gemeingutes Das Zeichen „SHOE PASSION“ gehört in den Bereich des Gemeingutes «REVELATION» erweist sich für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht als markenschutzfähig «REVELATION» erweist sich für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht als markenschutzfähig «DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig «DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig «Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig «Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig «CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft «CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft Kommentierung Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte
Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens
Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen
Das Zeichen „SHOE PASSION“ gehört in den Bereich des Gemeingutes Das Zeichen „SHOE PASSION“ gehört in den Bereich des Gemeingutes
«REVELATION» erweist sich für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht als markenschutzfähig «REVELATION» erweist sich für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht als markenschutzfähig
«DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig «DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig
«Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig «Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig
«CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft «CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft
Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte