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Immaterialgüterrechte und Firmenrecht

Immaterialgüterrechte und Firmenrecht

Künstliche Intelligenz (KI) in der Unternehmenspraxis

Agenda
Vendredi 23 juin 2023 - 9:30 - 15:00
In der Praxis gewinnt der Einsatz von künstlicher Intelligenz zunehmend an Bedeutung. Dennoch fehlt es bisher an einem einheitlichen Rechtsrahmen, der den rechtlichen Herausforderungen des KI-Einsatzes im Unternehmen genügt. Das Seminar gibt einen Überblick über relevante rechtliche Probleme im Bereich künstlicher Intelligenz und beleuchtet – unter Berücksichtigung jüngster Vorschläge zur Regulierung von künstlicher Intelligenz – unter anderem datenschutz-, arbeits- und vertragsrechtliche Aspekte bei der Nutzung von KI im Unternehmen. Die Besonderheiten von KI werden nicht nur rechtlich eingeordnet, sondern auch Lösungsstrategien für die Praxis entwickelt.

«BAULOG» ist mit Bezug auf «LOGBAU» als Firma, Domainname und Logo widerrechtlich

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Das BGer schliesst sich im Ergebnis den Ausführungen der Vorinstanz an, wonach die Firma der Beklagten gegen die obligationenrechtlichen Vorgaben verstosse sowie ihr Domainname samt Logo lauterkeitsrechtlich unzulässig seien; denn alle drei dieser Auftritte im Publikum schüfen eine Verwechslungsgefahr mit Firma, Domainnamen und Logo der Klägerin.
iusNet IP 23.10.2022

Auch wenn Firmen als wesentliche Bestandteile nur gemeinfreie Sach- und Ortsbezeichnungen enthalten, stehen diese unter dem Schutz des Ausschliesslichkeitsanspruchs

Éclairages
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Das HG Zürich hat im Fall Airport Taxi Zürich Kloten AG gegen FLUGHAFEN TAXI ZÜRICH AG die Klage gutgeheissen und bestätigt, dass eine Verwechslungsgefahr auch dann besteht, wenn die zu vergleichenden Firmen einzig in gemeinfreien Elementen übereinstimmen.
Sebastian Saissi
iusNet IP 23.02.2021

«Airport Taxi Zürich Kloten AG» setzt sich firmenrechtlich gegen «FLUGHAFEN TAXI ZÜRICH AG» (und Übersetzungen) durch

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Da die fraglichen Firmen in der Hauptsache tätigkeitsbezogene Sach- sowie Ortsbezeichnungen enthalten und die jüngere keine individualisierend wirkenden Zusätze enthält, ist eine Verwechslungsgefahr gegeben. Auch liegt ein besonderes Rechtsschutzinteresse der Klägerin vor, (u.a.) da Aufforderungen an die Beklagte wirkungslos blieben.
iusNet IP 14.02.2021

Die Firma «Lavia GmbH» ist im Verhältnis zu «AVIA AG» und «AVIA Vereinigung unabhängiger Schweizer Importeure von Erdölprodukten» nicht zulässig

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Gemäss Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt ist die Firma «Lavia GmbH» wegen Verwechslungsgefahr mit den Firmen «AVIA AG» sowie «AVIA Vereinigung unabhängiger Schweizer Importeure von Erdölprodukten» unzulässig.
iusNet IP 21.06.2020

„Lage an unterschiedlichen Verkehrsachsen reicht trotz nur 10 km Distanz zwischen den Parteien nicht aus für besonders strengen Massstab im Firmenrecht“

Éclairages
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Weisen die sich gegenüberstehenden, kennzeichnungskräftigen Firmenbestandteile hinreichende klangliche und schriftbildliche Unterschiede auf resp. wecken die jeweiligen Eingangssilben beim Publikum – mit den Worten der Gerichte – «unterschiedliche Assoziationen», vermag gemäss Bundesgericht auch eine bestehende räumliche Nähe der Parteien von nur wenigen Kilometern keine Verwechslungsgefahr der beiden Firmen zu begründen.
Fabio Versolatto
iusNet IP 25.02.2020

«accroma labtec AG» ist im Verhältnis zu «Archroma Management GmbH», «Archroma IP GmbH» sowie «Archroma Consulting Switzerland GmbH» firmenrechtlich zulässig

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Die Firma «accroma labtec AG» ist einschliesslich analoger Domain-Namen im Verhältnis zu «Archroma Management GmbH», «Archroma IP GmbH» sowie «Archroma Consulting Switzerland GmbH» firmenrechtlich zulässig. Dies insbes. angesichts der wesentlichen Unterschiede zwischen den Wortanfängen «acc» und «Arch».
iusNet IP 15.12.2019

«Swiss Avia Consult Sàrl» ist im Verhältnis zu «AVIA Fédération d’Importateurs Suisses indépendants en produits pétroliers» sowie «Avia SA» unzulässig

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Internet Domains
Die Firma «Swiss Avia Consult Sàrl» schafft im Vergleich zu den Firmen «AVIA Fédération d’Importateurs Suisses indépendants en produits pétroliers» sowie «Avia SA» eine unzulässige Verwechslungsgefahr. Gleiches gilt bezüglich des durch die Swiss Avia Consult Sàrl verwendeten Domainnamens «swissaviacolsult.ch».
iusNet IP 27.10.2018

«ARVEYRON-RHÔNE Sàrl» setzt sich firmen- und markenrechtlich gegen «Arveron» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
«ARVEYRON-RHÔNE Sàrl» erweist sich als ausreichend unterscheidungskräftig im Verhältnis zu «Arveron SA», obschon beide Unternehmen ihren Sitz in Genf haben und im Immobiliensektor tätig sind. Dies insbes., weil «Rhône» im vorliegenden Zusammenhang nicht als geografischer Hinweis zu qualifizieren ist.
iusNet IP 27.10.2018

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