Rechtsprechung Die Marke EPRIMO ist für die geltend gemachten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig Die Marke EPRIMO ist für die geltend gemachten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut «Shavette» gehört mit Bezug auf gewisse Rasurprodukte zum Gemeingut «Shavette» gehört mit Bezug auf gewisse Rasurprodukte zum Gemeingut Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut «ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig «ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig «TASTY ALOE VERA (fig.)» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig «TASTY ALOE VERA (fig.)» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig «QUEEN ALOE VERA» wirkt für Mineralwässer irreführend «QUEEN ALOE VERA» wirkt für Mineralwässer irreführend
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«Shavette» gehört mit Bezug auf gewisse Rasurprodukte zum Gemeingut «Shavette» gehört mit Bezug auf gewisse Rasurprodukte zum Gemeingut
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«ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig «ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig
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«QUEEN ALOE VERA» wirkt für Mineralwässer irreführend «QUEEN ALOE VERA» wirkt für Mineralwässer irreführend