Änderungen bei gerichtlichen Zuständigkeiten in grenzübergreifenden europäischen Patentverletzungsfällen
Änderungen bei gerichtlichen Zuständigkeiten in grenzübergreifenden europäischen Patentverletzungsfällen
Änderungen bei gerichtlichen Zuständigkeiten in grenzübergreifenden europäischen Patentverletzungsfällen
Johannes Wohlmuth *
In der Europäischen Union findet seit 2015 eine neue Brüssel-I-Verordnung Anwendung und wird ein einheitliches Patentgericht aufgebaut. Dieser Artikel stellt die Änderungen für die gerichtlichen Zuständigkeiten in grenzübergreifenden europäischen Patentverletzungsverfahren vor.
L’Union Européenne applique depuis 2015 un nouveau règlement Bruxelles I et est en train de mettre en place une juridiction unifiée du brevet. Cet article présente les modifications en matière de juridictions pour les litiges transfrontaliers liés aux brevets européens.
I. Die alte Gesetzeslage II. Gesetzeslage seit 10. Januar 2015 III. Gesetzeslage nach Inkrafttreten des EPGÜ Zusammenfassung | Résumé
Das Patentrecht in Europa war und ist immer noch stark durch das nationale Recht geprägt. Das 1979 in Kraft getretene Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) war mit einem gemeinsamen Erteilungsverfahren für heute 38 Mitgliedsstaaten ein erster grosser Schritt zu einem europäischen Patentrecht. Allerdings führt ein nach dem EPÜ erteiltes europäisches Patent, im Folgenden kurz...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.