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Haftung

Zur Teilnahme an Urheberrechtsverletzungen

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Urheberrecht
Die Frage nach den Voraussetzungen einer widerrechtlichen Teilnahme an Urheberrechtsverletzungen wurde von den schweizerischen Gerichten bisher noch nicht abschliessend geklärt. Die Antwort auf diese Frage ist namentlich für die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Internet ­Service Providern relevant, über die man sich auch im Rahmen der laufenden Urheberrechtsrevision Gedanken macht. Der in der jüngeren Literatur bisweilen vorgeschlagenen Analogie zum Persönlichkeitsrecht stellen die Autoren in diesem Beitrag einen an patent- und haftpflichtrechtlichen Grundsätzen orientierten Ansatz gegenüber und kommen zum Schluss, dass dieser nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit des Immaterialgüterrechts vorzugswürdig ist. In diesem Zu­sammenhang wird auch auf die im jüngsten Bundesratsentwurf vorgesehene Pflicht zum «Staydown» eingegangen.
sic! 02/2018

Inpflichtnahme der Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen: Ist die Umsetzung der Providerhaftung im Vorentwurf vom 15. Dezember 2015 zum URG geglückt?

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Urheberrecht
Dieser Beitrag widmet sich den im Vorentwurf vom 11. Dezember 2015 zur Änderung des Urheberrechts präsentierten Neuerungen im Bereich der Providerhaftung. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden auf ihre Praxistauglichkeit und technische Machbarkeit hin untersucht. Wo dies sinnvoll erscheint, wird auf entsprechende Erfahrungen von Gesetzgebern in der EU und den USA rekurriert. Die Autorin ist der Ansicht, dass der Vorentwurf einerseits den Internet-Providern überhöhte Pflichten auferlegt, andererseits den Spezifika urheberrechtsintensiver Branchen nur ungenügend Rechnung trägt. Diesen Schwierigkeiten könnte jedoch mit einigen Anpassungen beigekommen werden. Schwerer wiegt allerdings die Befürchtung, dass einige der vorgesehenen Instrumente in den nächsten Jahren aufgrund der technologischen Entwicklung an Wirksamkeit einbüssen werden.
sic! 04/2017