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Behandlungsfreiheit

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Patentrecht

Spannungsverhältnis zwischen Patentschutz für die zweite medizinische Indikation und medizinischer Behandlungsfreiheit vor dem Hintergrund aktueller regulatorischer Rahmenbedingungen in der Schweiz

Neu schützt das Patentgesetz die Behandlungsfreiheit von Medizinalpersonen. Patentrechtliche Autoren befürchten, dass diese neuen Bestimmungen den Patentschutz für die zweite medizinische Indikation wirkungslos machen werden. Aufgrund der Entwicklungsgeschichte sowie der rechtlichen und regulatorischen Besonderheiten ist eine solche Entwicklung in der Schweiz nicht zu befürchten. Das ausschliessliche Recht, das Anbieten und Bewerben eines Arzneimittels für eine patentgeschützte Indikation zu kontrollieren, bietet ausreichend Handhabe, die Abgabe von Generika ausserhalb der zugelassenen Indikation zu verhindern. Ohnehin haben weder Ärzte noch Apotheker einen Anreiz, Generika für eine patentgeschützte Indikation abzugeben. Dies im Unterschied zum europäischen Ausland. Diese schweizerischen Besonderheiten verhindern eine Patentverletzung unabhängig davon, ob Swiss-type claims als zweckgebundene Verwendungsansprüche oder – der jüngeren deutschen Rechtsprechung folgend – als zweckgebundene Stoffansprüche behandelt werden.
sic! 07-8/2019