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Nichtigkeit einer zivilrechtlichen Abrede und Auswirkungen auf eine Markeneintragung

Bedeutung einer nichtigen Vereinbarung über die Verwendung eines Namens für die Eintragung desselben als Bestandteil einer bzw. mehrerer Marken

Jurisprudence
Markenrecht
Masst sich ein Vermieter aufgrund einer nichtigen Vertragsabrede mit dem Mieter an, einen durch diesen verwendeten Namen im Rahmen einer bzw. mehrerer Marken im Markenregister eintragen zu lassen, hält sich das Bundesgericht an die verbindlichen Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz und deren daraus abgeleitete Rechtsfolge, infolge Nichtigkeit der Vertragsabrede seien auch die betroffenen die Markeneintragungen zu löschen.
iusNet IGR 23.08.2018