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Unterscheidungskraft

Der fraglichen Fotografie fehlt für die streitigen Produkte (Druckerzeugnisse, Fotografien etc.) die nötige Unterscheidungskraft

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen ist in Deutschland weitgehend bekannt als Szene, in welcher ein Grenzpolizist der DDR in den Westen flüchtet. Ihm fehlt die nötige Unterscheidungskraft; denn mit Blick auf die streitigen Waren (Druckerzeugnisse, Fotografien, Schreibwaren, Büroartikel etc.) wirkt es lediglich als dekoratives Element bzw. beschreibend und nicht als Herkunftshinweis. Aufgrund seines besonderen Symbolgehalts bzw. seiner historischen Wirkungskraft kann nicht gesagt werden, es habe sich zu einem allgemein werberelevanten Motiv entwickelt.
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