Diverse Verwendungen der Bezeichnung «BMW» im Zusammenhang mit dem Garagenbetrieb einer B.__ AG als Händlerin, Anbieterin von Service-Leistungen sowie Tuning von BMW-Fahrzeugen erweisen sich als rechtswidrig, weil damit primär ein Hinweis auf die BMW-Werke entsteht, obwohl die B.__ AG den Vertreterstatus für BMW nicht (mehr) innehat.