Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens äusserte sich der EFTA-Gerichtshof im April 2017 zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Markeneintragung eines gemeinfrei gewordenen Werkes abgelehnt werden soll. Der EFTA-Gerichtshof entschied, dass die Markeneintragung eines Zeichens bestehend aus einem Kunstwerk ausnahmsweise aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten abgelehnt werden kann.