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Peer-Reviewing-Verfahren

Open Access für die Rechtswissenschaft – Pflicht oder Privatsache?

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Tagungsbericht zur Konferenz vom 18. und 19. Oktober 2018

Die Rechtswissenschaften und insbesondere auch die in diesem Bereich Forschenden leben und profitieren vom interdisziplinären und internationalen Austausch. Die am 18. und 19. Oktober 2018 in den Räumlichkeiten des Exzellenzcluster Normative Orders der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main abgehaltene Tagung war ein ausgezeichnetes Zeugnis dafür. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis sowie aus dem Bibliotheks- und dem Verlagswesen trafen sich unter dem Titel Open Access für die Rechtswissenschaft – Pflicht oder Privatsache?, um schweizerische, österreichische und deutsche Perspektiven auf das Thema zu diskutieren. Sie alle waren der Einladung zur ersten Ver­anstaltung dieser Art durch Hanjo ­Hamann, Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn, ­sowie Daniel Hürlimann, Assistenzprofessor für Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Informationsrecht von der Universität St. Gallen, und Alexander Peukert, Professor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Immaterialgüterrecht von der heimischen Goethe-Universität, gefolgt.
sic! 02/2019