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Gesetzliche Lizenz

Kopiervergütung gemäss GT8 und GT9

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Bundesgerichtsurteile vom 17. April 2020 zum urheberrechtlichen Massengeschäft

Art. 59 Abs. 3 URG dient der Rechtssicherheit. Er bezieht sich auf die Tarife als solche und im Ganzen, d. h. auch auf die Modalitäten ihrer Anwendung, z. B. auf die Meldung bzw. Auskunftserteilung oder Abrechnung und die vergütungsbezogenen Vorschriften der Tarife. Tarifvorschriften können Art. 51 Abs. 1 URG konkre­tisieren. Fehlende Kooperation und eine Verletzung der Auskunftspflicht durch die Nutzer können Sanktionen nach sich ziehen. Diese schaffen keine gesetzeswidrigen Vergütungsansprüche. Der Kontext des Massengeschäfts der Verwertungsgesellschaften erlaubt standardisierte Mechanismen in Tarifen, zumal die Verwertungsgesellschaften auf Angaben der Nutzer angewiesen und gerade angesichts von Art. 45 Abs. 1 URG zu einer wirtschaftlichen Verwaltung angehalten sind. Die Vermutung zum Vorhandensein eines kopierfähigen Geräts und somit zum Bestehen der Vergütungspflicht an sich wie auch die Vermutung der Vergütungspflicht aufgrund der Einschätzung durch die Verwertungsgesellschaft sind mit der Rechtsordnung vereinbar, insbesondere mit Art. 8 ZGB.
sic! 9/2020

EuGH: Keine Reprografievergütung für Verlage

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Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erhielt der EuGH Gelegenheit, die unionsrechtliche Zulässigkeit einer belgischen Regelung zu beurteilen, nach der – neben den Urhebern – auch Verlage an den Erlösen aus der Reprografievergütung beteiligt werden. Der EuGH erachtet eine solche Regelung als mit dem Unionsrecht nicht vereinbar und stellt sich damit gegen die in zahlreichen Mitgliedstaaten gängige Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften. In Deutschland ist diese Verwertungspraxis sodann auf dem Prüfstand im Rahmen eines gegenwärtig beim BGH anhängigen Verfahrens, das ein Autor gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort angestrengt hat1. Die im Rahmen des EuGH-Urteils und des deutschen VG-Wort-Verfahrens aufgeworfenen Rechtsfragen geben Anlass, die Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Verlagsbeteiligung in der Schweiz zu beleuchten.
sic! 05/2016

Auf dem Weg zu einem international harmonisierten Lizenzvertragsrecht

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Das von Jacques de Werra herausgegebene Handbuch bietet auf 500 Seiten mit 19 voneinander unabhängigen Beiträgen in englischer Sprache, verfasst von 21 Autoren aus Westeuropa, den USA sowie China, Indien und Japan, einen reichhal­tigen, überaus bunten Strauss an Fakten und Reflexionen zu den verschiedenen Lizenzvertragsarten und zum Lizenzvertragsrecht überhaupt, wobei der Fokus abgesehen von den erwähnten asiatischen Ländern auf Europa und die USA gerichtet ist. Die sich aus den Beiträgen ergebende Vielfalt ist für den wissenschaftlich motivierten Leser sehr reizvoll, zeigt aber auch, wie gross die bestehenden Differenzen der rechtlichen Regelungen nur schon innerhalb Westeuropas sind – trotz aller Beteuerungen der zuständigen Organe, dass in der heutigen Wissensgesellschaft der rechtliche Rahmen die Verbreitung von Wissen nicht behindern dürfe, sondern erleichtern müsse. Die ­«föderalistische» Vielfalt erschwert bekanntlich IP-bezogene Transaktionen und erhöht die Transaktionskosten erheblich. Der mit dem Handbuch (mit-)verfolgte Zweck liegt denn auch erklärtermassen darin, wissenschaftlich aufbereitete Grundlagen für eine internationale Harmonisierung des Lizenzvertragsrechts bereitzustellen. Diesen Zweck erreicht das Handbuch mit seinen durchwegs auf hohem Niveau angesiedelten Bei­trägen von Akademikern und Prak­tikanten insgesamt überzeugend. Verschiedene Beiträge sind auch für den Praktiker unmittelbar von Nutzen.
sic! 05/2015