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Zivilprozessrecht

Die Weiterverwendung einer Verbandsmarke nach dem Verlassen des Verbands verstösst gegen dessen Recht am Zeichen

Jurisprudence
Markenrecht
Die Weiterverwendung der Marke eines Verbands durch ein ausgetretenes Mitglied auf dessen Website ist markenrechtswidrig, weil dadurch der Eindruck entsteht, es bestehe nach wie vor eine Verbindung zum Verband; auch kann dieser die Einhaltung der mit der Marke verbundenen Qualitäts-Standards nicht mehr gewährleisten.
iusnet IP 27.02.2025

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilverfahren. Änderung der Patentansprüche wird als neue Tatsache angesehen.

Éclairages
Patentrecht
Die verfahrensrechtlichen Grundsätze (der Zivilprozessordnung) in Bezug auf Noven gelten auch in patentrechtlichen Zivilverfahren. Somit ist Art. 229 Abs. 1 ZPO zu beachten, sofern sich eine Partei bereits zweimal uneingeschränkt zur Sache geäussert hat. Eine Änderung der Patentansprüche in einem patentrechtlichen Prozess wird dem Vorbringen von Noven gleichgesetzt.
Matthias Steinlin
iusnet IP 27.10.2018

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilprozessen

Jurisprudence
Patentrecht

4A_70/2019 vom 6.8.2019

Die verfahrensrechtlichen Grundsätze gelten auch in patentrechtlichen Zivilverfahren. Insbesondere darf sich jede Partei nur zweimal uneingeschränkt äussern (neue Tatsachen und Beweismittel einbringen). Eine Änderung der Patentansprüche wird dem Vorbringen von neuen Tatsachen (Noven) gleichgesetzt. Somit ist Art. 229 Abs. 1 ZPO zu beachten.
iusnet IP 27.10.2018