Die technische Beschwerdekammer hegte Zweifel am Inhalt einer eidesstattlichen Erklärung eines Zeugen, und hat deshalb in ihrer Entscheidung vom 27. November 2018 die Einspruchsabteilung angewiesen, die Beweisaufnahme mit der erneuten Vernehmung des Zeugen fortzusetzen und in Anwendung von Regel 120 (2) und (3) EPÜ eine Vernehmung des Zeugen unter Eid beim zuständigen nationalen Gericht in Betracht zu ziehen. Sollte es dazu kommen, so dürfte dies eine Premiere in der EPA-Praxis darstellen.