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Zentralangriff

Ein in der Schweiz angestrengter Zentralangriff gemäss Madrider Protokoll setzt keine Markttätigkeit in der Schweiz voraus

Jurisprudence
Markenrecht
Das Ziel einer in der Schweiz angehobenen Feststellungsklage auf Nichtigkeit eines Zeichens im Sinne eines sog. Zentralangriffs gemäss Madrider Protokoll erfüllt auch dann die Voraussetzungen eines schutzwürdigen Interesses, wenn die Klägerseite in der Schweiz bezüglich der strittigen Produkte keine Geschäftstätigkeit aufweist.
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