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Zeichenähnlichkeit

Anders als das IGE erachtet das BVGer die Kurz-Wortmarken ZEST und WEST trotz gleicher Waren infolge offenkundig abweichenden Sinngehalts als nicht verwechselbar

Éclairages
Stehen sich zwei Kurzwörter als Marken in einem Widerspruch gegenüber, bei denen (bloss) das eine Zeichen über einen klaren Sinngehalt verfügt, kann dies gemäss BVGer trotz Wa-renidentität ausreichen um selbst unverkennbare Übereinstimmungen im Wortklang und Schriftbild der Zeichen zu kompensieren. Hiervon geleitet wies das BVGer anders als das IGE den Widerspruch von WEST gegen ZEST ab.
Fabio Versolatto
iusnet IP 23.04.2024

Das ältere Zeichen «CANTI» setzt sich gegen «CANTIQUE» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Zeichen beanspruchen zwar identische oder zumindest stark ähnliche Produkte und das ältere entfaltet eine durchschnittliche Unterscheidungskraft. Eine relevante Zeichenähnlichkeit ist jedoch zu verneinen: Zwar haben beide Bezeichnungen einen Bezug zur Musik; diese Ähnlichkeit genügt indessen nicht, dies insbes. angesichts der deutlichen Unterschiede in Schriftbild und Wortklang.
iusNet IP 21.12.2021

Die Widerspruchsmarke «DOLOCYL» setzt sich gegen «DOLOCAN» für die betroffenen Produkte nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bejahte zwar eine relevante Produkteähnlichkeit und hielt fest, vorliegend sei von ähnlichen Zeichen auszugehen. Im Gesamteindruck sei dennoch eine Verwechslungsgefahr zu verneinen; denn die Widerspruchsmarke weise einen lediglich reduzierten Schutzumfang auf, und ihr Buchstabe «y» wirke angesichts der erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise im Verhältnis zum angefochtenen Zeichen als ausreichend unterscheidungskräftiger Zusatz.
iusNet IP 27.10.2021

Firmen und Zeichen mit dem Element «TELLCO» setzen sich marken- sowie firmenrechtlich gegen «Tell AG» sowie das Zeichen «TELL» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Beschwerde vor dem BGer wird in materieller Hinsicht sowohl aus marken- als auch aus firmenrechtlicher Sicht abgewiesen, weil keine relevante Verwechslungsgefahr vorliege. Insbes. ist die Kennzeichnungskraft von «Tellco» als gering einzustufen; denn das Zeichen nähert sich – ob «Tell» als englischsprachiges Verb oder als Nachname des schweizerischen Nationalhelden verstanden wird – dem Gemeingut.
iusNet IP 29.06.2021

Die Widerspruchsmarke «QUANTEX» setzt sich gegenüber «Quantedge (fig.)» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bejaht entgegen der Vorinstanz eine relevante Verwechslungsgefahr. Dies einerseits aufgrund der gegebenen Produkteidentität oder -gleichheit (Bereich von Finanzprodukten) sowie Zeichenähnlichkeit durch Übernahme des Zeichenelementes «Quant» und nicht zuletzt des Fehlens einer eigenständigen Bedeutung der Endung «edge» im angefochtenen Zeichen, da dieselbe in Verbindung mit «Quant» keine eigene Bedeutung entfalte, sondern auf den Finanzfachbegriff «Hedge Fund» hinweise.
iusNet IP 27.06.2021

Die Widerspruchsmarke «e (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «pick e bike (fig.) trotz erheblicher Produkteähnlichkeit nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Zwar besteht zumindest erhebliche Produkteähnlichkeit zwischen den Zeichen. Jedoch hat die Widerspruchsmarke – zumal der alleinige Buchstabe «e» keine Unterscheidungskraft aufweist, da er auch für Mitbewerber verfügbar sein muss – nur eine schwache originäre Kennzeichnungskraft. Die Zeichen stimmen lediglich in der grafischen Ausgestaltung des Buchstabens «e» überein, weshalb eine relevante Verwechslungsgefahr zu verneinen ist.
iusNet IP 27.06.2021

Verwechslungs​fähigkeit von «Twins» – Nomen est Omen?

Articles thématiques

Zum Schutzumfang von dreidimensionalen Marken in der Europäischen Union

Waren- und Verpackungsformen können als Marke eingetragen und monopolisiert werden, in der Praxis ­jedoch ist die Registrierung einer Formmarke oder ihre Durchsetzung Dritten gegenüber nicht immer leicht. Das Europäische Gericht hat in seinem jüngsten Entscheid den Schutzumfang von Warenformmarken erheblich gestärkt und namentlich den Erfahrungssatz, dass die angesprochenen Verkehrskreise sich insbesondere an Wortelementen und weniger an Bild- oder Formelementen orientieren, zumindest ins Wanken gebracht.
sic! 12/2020

Die Widerspruchsmarke «SR (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «S R SMART RIDER (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Es besteht Produkteähnlichkeit zwischen den beanspruchten Waren. Auch übernimmt das angefochtene Zeichen den Teil «SR». Dennoch besteht keine Verwechslungsgefahr. Das kritisierte Zeichen übernimmt nicht die charakteristischen Hauptelemente der Widerspruchsmarke und die Ergänzung durch «SMART RIDER» entfaltet genügend Unterscheidungswirkung, sodass der Gesamteindruck das Risiko einer fälschlichen Darstellung ausschliesst.
iusNet IP 19.10.2020

Die Verwechslungsgefahr im Firmenrecht

Articles thématiques
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht

Erkenntnisse aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts

Der Beitrag handelt von der Verwechslungsgefahr im Firmenrecht. Das Bundesgericht erliess zu diesem Thema unlängst eine Reihe von ­Entscheiden, die vom Fachpublikum teilweise mit Erstaunen aufgenommen wurden. Vor diesem Hintergrund untersuchen die Autoren die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Frage der firmenrechtlichen Verwechslungsgefahr, und versuchen, daraus allgemeingültige Erkenntnisse zu gewinnen. Zu diesem Zweck wird auch die ständige Praxis des Bundesgerichts nochmals in Erinnerung gerufen.
sic! 09/2020

Die Widerspruchsmarke «SPARKS» setzt sich gegen das Zeichen «sparkchief» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Es besteht Produkteähnlichkeit oder gar -identität. Auch die Zeichen sind sich erheblich ähnlich angesichts des dominierenden Elementes «spark». «SPARKS» selber sei nicht beschreibend, weil höchstens mit erheblichem Fantasie- oder Gedankenaufwand als Hinweis auf besonders positive Seiten der Produkte zu verstehen. Jedoch habe «chief» werbenden Gehalt. Insgesamt wird eine zumindest mittelbare Verwechslungsgefahr bejaht, weil das Element «chief» auf eine Serienmarke in Verbindung mit «SPARKS» hinweise.
iusNet IP 21.06.2020

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