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Vorrang der Rechte internationaler Organisationen am Zeichen

ADB: Eintragungsanspruch aus Weiterbenutzungsrecht?

Éclairages
Markenrecht
Die Wort-/Bildmarke CH 541`930 ADB (fig.) war seit 2005 geschützt und wurde wegen Nichtverlängerung am 11.07.2016 gelöscht. Das IGE gestand ein Weiterbenutzungsrecht zu. 2009 erlangte das Sigel „ADB“ der Asian Development Bank Schutz gemäss NZSchG. Dieselbe Markeninhaberin hinterlegte 2015 die Wort-/Bildmarke adb (fig.). Steht das geschützte Sigel entgegen oder kann sie aus der erloschenen Marke einen Eintragungsanspruch begründen?
Brigitte Bieler
iusNet IGR 30.09.2018

Der Schutz von Zeichen durch das NZSchG geht dem Markenschutzrecht nach MSchG vor

Jurisprudence
Markenrecht
Das Sigel "ADB" steht für "Asian Development Bank" und ist gemäss NZSchG – mit Vorrang gegenüber dem MSchG – geschützt. Allerdings sind die sich aufgrund von Art. 5 NZSchG ergebenden wohlerworbenen Rechte zu berücksichtigen. Die Wort-/Bildmarke adb (fig.) ist demgegenüber nicht als neues Zeichen eintragungsfähig.
iusNet IGR 30.09.2018