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Vorläufiger Schutz

Kein vorläufiger Patentschutz im Schweizer Recht

Jurisprudence
Patentrecht

S02021_007 v. 04.01.2022

Im Gegensatz zum EPÜ schützt das PatG vorläufig erteilte Patente nicht. Mithin verfügt der Anmelder mit einem vorläufigen Schutz seines Patents nach EU-Recht nicht über eine Aktivlegitimation nach Schweizer Recht. Es ist nicht möglich, diesen Unterschied gerichtlich zu korrigieren.
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