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Unterlassungsklage

Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess

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Patentrecht
Klagt die Inhaberin eines standardessentiellen Patentes vor dem Schweizer BPatGer gegen einen Standard-Implementierer auf Unterlassung (Art. 72 PatG), so weist dieser ­Prozess im Vergleich zu einem «normalen» Patentverletzungsprozess verschiedene zivilprozessuale Besonderheiten auf. Diese sind Gegenstand des folgenden Beitrages.
sic! 03/2019

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Jurisprudence
Markenrecht
Urheberrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist wegen Verwechslungsgefahr mit Marken des WWF für die beanspruchten Produkte als nichtig zu qualifizieren. Ebenfalls wegen Verwechslungsgefahr hat die Beklagte auch die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der durch die Beklagte benutzten Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.
iusNet IGR 26.11.2018