Das Bundesgericht hat in seiner jüngsten Rechtsprechung weitgehende Informationsbefugnisse der Wettbewerbskommission in Bezug auf die Publikation einer kartellrechtlichen Sanktionsverfügung angenommen. Schon vor Abschluss des Kartellverwaltungsverfahrens können den Unternehmen durch das Bekanntwerden des Verfügungsantrags erhebliche Geschäftsnachteile drohen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet unter Berücksichtigung der genannten bundesgerichtlichen Rechtsprechung die diesbezüglichen Schranken der Informationstätigkeit der Wettbewerbsbehörden und plädiert für eine restriktive Verwaltungspraxis.