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Tarifverfahren

Zur Beschleunigung des Tarifverfahrens im Urheberrecht

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Urheberrecht
Tarifgenehmigungsentscheide der Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten können heute bei zwei Rechtsmittelinstanzen angefochten werden: beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesgericht. Dieser doppelte Instanzenzug führt zu einer Verfahrensdauer, welche dem besonderen Bedürfnis nach rascher und endgültiger Entscheidung bei Tarifstreitigkeiten im Urheberrecht nicht genügend Rechnung trägt. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern sich dieses Verfahren verkürzen liesse, und plädiert für eine Direktbeschwerde ans Bundesgericht.
sic! 02/2016