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Störerhaftung

Zurückweisung einer Klage betr. Internet-Verfügbarkeit eines Musikalbums «B.___L.», verbunden mit grundlegenden Ausführungen zur Störerhaftung

Jurisprudence
Urheberrecht
Die (subsidiäre) Störerhaftung betrifft unter gewissen Bedingungen auch einen sog. Registrar, wenn dieser auf adäquat kausale Weise dazu beitrug, dass Registrant und Besucher einer Domain Urheberrechtsverletzungen begehen konnten.
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