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Pro-Litteris-Vergütungen

Die Pro Litteris klagte mit Erfolg gegen ein Unternehmen wegen Eigengebrauchs

Jurisprudence
Urheberrecht

CCIV.2022.10 v. 28.4.2023

Die Pro Litteris hatte zu Recht gegenüber einer im Immobilienbereich tätigen GmbH Vergütungen für Fotokopien und betriebs-interne EDV fakturiert und eingeklagt, weil die GmbH weder rechtzeitig eine Ausnahme geltend gemacht noch Rechnungen über rund CHF 95.00 beglichen hatte.
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