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Privatgutachten

Die Lidl-Osterhasen schaffen im Vergleich zu den Lindt-Osterhasen eine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht
Das BGer entscheidet entgegen dem Handelsgericht des Kantons Aargau auf das Vorliegen einer relevanten Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere dank der Verkehrsdurchsetzung und damit eines erhöhten Schutzumfangs zu Gunsten der klägerischen (Lindt-) Zeichen.
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