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Patentierungsverbot

Ist der Patentausschluss von «im Wesentlichen biologische(n) Verfahren» und daraus resultierenden Erzeugnissen geklärt?

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Von den Fällen «Tomate» und «Brokkoli» bis hin zum Beschluss des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation

Seit dem 1. Juli 2017 sind Pflanzen und Tiere, welche im Wesentlichen durch ein biologisches Verfahren entstehen, vom europäischen Patentsystem ausgeschlossen. Nach Ausführungen zum Ursprung dieser Reglementänderung widmet sich dieser Beitrag insbesondere den neuen Bestimmungen des Ausführungsreglements des Europäischen Patentübereinkommens sowie deren Auswirkungen auf das Schweizer Recht.
sic! 11/2017