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Die Verantwortung nach UWG für die Tätigkeit von Affiliates auf Seite von deren Partnern bedingt eine Vermischung von Geschäftsbetrieben und -Risiken

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Der BGH bestätigt, dass eine Zurechnung allfälliger Wettbewerbsverletzungen durch einen Affiliate-Partner gegenüber Dritten dem Inhaber eines Partner-Programmes, in dessen Rahmen der Affiliate aktiv wurde, ausgeschlossen ist, wenn der Affiliate in eigener Verantwortung und im eigenen Interesse handelte.
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