Der EuGH erhielt im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erneut Gelegenheit, seine – mit dem Padawan-Entscheid eingeleitete – Rechtsprechung zu den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für mitgliedstaatliche Privatkopievergütungen zu verfeinern. Angeschnitten wurde dabei auch deren Verhältnis zu technischen Schutzmassnahmen und zu Vergütungen, die von den Privaten für an sich freigestellte Nutzungen auf individualvertraglicher Grundlage gezahlt werden. In diesen Schnittstellenbereichen zwischen urheberrechtlichen Schranken und nicht kongruenten tatsächlichen Nutzungsumfeldern stellen sich Fragen, deren Beantwortung unmittelbar mit der Rechtsnatur der Privatvervielfältigungsschranke zusammenhängen. Der EuGH gibt auf diese Fragen zwar keine abschliessenden Antworten, sondern verweist auf die mitgliedstaatlichen Regelungen. Nichtsdestotrotz gibt der Entscheid Anlass, die diesbezügliche – nur zum Teil geklärte – Rechtslage in der Schweiz zu beleuchten.