Das EU-Markenrecht befindet sich im Wandel und erfährt momentan die grössten Änderungen seit der Einführung des Gemeinschaftsmarkensystems im Jahr 1996. Ein am 15. Dezember 2015 vom Europäischen Parlament beschlossenes umfangreiches Reformpaket modernisiert schrittweise sowohl das Unionsmarkensystem als auch die parallel in den Mitgliedstaaten existierenden nationalen Markensysteme – Letztere durch eine entsprechende Richtlinie. Während die Richtlinienumsetzung noch etwas andauert, trat für Unionsmarken zum 1. Oktober 2017 bereits die zweite (und letzte) Welle an Änderungen in Kraft.