Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Urheberrecht modernisiert und im Namen der Pirateriebekämpfung eine Reihe neuer Pflichten für Internet-Service-Provider eingeführt werden sollen. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Vorschläge vor dem Hintergrund einer Darstellung der Grundzüge der Providerhaftung, also der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen, die von Dritten unter Verwendung ihrer Dienste begangen werden. Er kommt zum Schluss, dass der Gesetzesentwurf in diesem Bereich weit über das Ziel hinausschiesst und grundlegend überarbeitet werden muss.