Der Geschmack von Käse geniesst keinen Urheberrechtsschutz. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem «Heks’nkaas»-Entscheid vom 13. November 2018 (C-310/171) entschieden. Die auf den ersten Blick banal anmutende Frage – kann der Geschmack eines Lebensmittels ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein, steht es auf einer Stufe mit Mozarts 40. Sinfonie oder mit Martin Suters «Small World»? – ist dabei nicht nur für die Lebensmittelindustrie von grosser Bedeutung. Mit dem Entscheid hat der EuGH zugleich wohl auch die Weichen für die Frage nach der Werkqualität und damit Schutzfähigkeit von weiteren Sinneseindrücken – beispielsweise Gerüchen und insbesondere also den Rezepturen von Parfüms – gestellt.