Die EU-Mitgliedstaaten bereiten sich zurzeit auf die Einführung des Einheitlichen Patents vor. Können die Entscheidungen des zukünftigen Einheitlichen Patentgerichts in der Schweiz anerkannt werden, oder ist das Lugano-Übereinkommen (erneut) anzupassen? Und wie verhält es sich mit den neuen gerichtlichen Zuständigkeitsregeln betreffend Einheitliche Patente? Nach Auffassung des Autors ist eine Anpassung des LugÜ nicht nötig.