Kreative Designer sind im Hinblick auf ihr wirtschaftliches Fortkommen darauf angewiesen, ihre Arbeiten – selbst wenn sie diese im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen haben – potenziellen Auftraggebern präsentieren zu können. Ein vom Arbeitgeber verhängtes Verbot, die eigenen Arbeiten zu zeigen, würde Designern daher faktisch verunmöglichen, eine entsprechende Reputation aufzubauen. Wie das Recht dem Bedürfnis der Designer Rechnung trägt, ihre im Arbeitsverhältnis geschaffenen Designs für eigene Zwecke zu verwenden, soll der nachfolgende Beitrag erläutern. Die anwendbaren Regeln auf die im Arbeitsvertrag geschaffenen Werke gemäss Design- und Urheberrecht stehen in einem unglücklichen Spannungsverhältnis.