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Erfindungsrechte

Wem gehören die Arbeitnehmer-Designs?

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Kreative Designer sind im Hinblick auf ihr wirtschaftliches Fortkommen darauf angewiesen, ihre Arbeiten – selbst wenn sie diese im Rahmen ­eines Arbeitsverhältnisses geschaffen haben – potenziellen Auftraggebern präsentieren zu können. Ein vom ­Arbeitgeber verhängtes Verbot, die ­eigenen Arbeiten zu zeigen, würde Designern daher faktisch verun­möglichen, eine entsprechende Repu­tation aufzubauen. Wie das Recht dem Bedürfnis der Designer Rechnung trägt, ihre im Arbeitsverhältnis ­geschaffenen Designs für eigene ­Zwecke zu verwenden, soll der ­nach­folgende Beitrag erläutern. Die ­anwendbaren Regeln auf die im Arbeitsvertrag geschaffenen Werke gemäss Design- und Urheberrecht stehen in einem unglücklichen Spannungsverhältnis.
sic! 9/2019