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Böswilligkeit

Das Zeichen «La Irlandesa» ist nichtig, weil es einen irreführenden Produktebezug auf Irland herstellt

Jurisprudence
Markenrecht
Die Marke «La Irlandesa» wies im Zeitpunkt ihrer Anmeldung keinerlei Bezug der beanspruchten Produkte zu Irland als Herkunftsort auf, weshalb sie böswillig irreführend wirkt und somit als nichtig zu qualifizieren ist.
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