Seit dem 1. Juli 2017 sind Pflanzen und Tiere, welche im Wesentlichen durch ein biologisches Verfahren entstehen, vom europäischen Patentsystem ausgeschlossen. Nach Ausführungen zum Ursprung dieser Reglementänderung widmet sich dieser Beitrag insbesondere den neuen Bestimmungen des Ausführungsreglements des Europäischen Patentübereinkommens sowie deren Auswirkungen auf das Schweizer Recht.