Wird ein Drehbuch von mehreren Personen verfasst, so stellt sich bei der Anmeldung des fertigen Films bei der Verwertungsgesellschaft, spätestens aber bei der Ausschüttung der Verwertungserlöse die Frage, wer zu welchem Prozentsatz am Drehbuchanteil partizipiert. Oft können sich die Beteiligten nicht darauf verständigen, wer welchen urheberrechtlich relevanten Beitrag zum verfilmten Drehbuch geleistet hat und wie der auf das Drehbuch entfallende Verwertungserlös unter den Autorinnen und Autoren aufzuteilen ist. Im nachfolgenden Beitrag wird der Entstehungsprozess eines Drehbuches aus praktischer Sicht dargelegt und aufgezeigt, worauf aus rechtlicher Sicht bei der Beurteilung der schöpferischen Anteile der Beteiligten speziell zu achten ist. Damit soll zu konstruktiven und einvernehmlichen Lösungen solcher Konflikte beigetragen werden.