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audiovisuelle Werke

Die neuen Vergütungsansprüche für das Zugänglichmachen von audiovisuellen Werken und von Darbietungen in audiovisuellen Werken

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Urheberrecht
Die neu geschaffenen Vergütungsansprüche für Urheberinnen und Urheber nach Art. 13a Abs. 1 URG sowie für ausübende Künstlerinnen und Künstler nach Art. 35a Abs. 1 URG werfen Fragen auf, an deren Beantwortung sich die Meinungen bereits scheiden – vom Kreis der Berechtigten über die Ausnahmebestimmungen bis zum Gegenrecht. Der vorliegende Beitrag behandelt die sich in der Anwendung der neuen Bestimmungen bis heute abzeichnenden Auslegungsprobleme unter Berücksichtigung der Materialien und des einschlägigen Konventionsrechts. Trotz weitgehender Parallelen zwischen Art. 13a URG und Art. 35a URG sind auch bedeutsame Unterschiede zwischen den beiden Bestimmungen zu beachten. Diese werden im Beitrag besonders beleuchtet.
sic! 11/2020

Urheberrechte bei Ko-Autorschaft am Drehbuch

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Wird ein Drehbuch von mehreren Personen verfasst, so stellt sich bei der Anmeldung des fertigen Films bei der Verwertungsgesellschaft, spätestens aber bei der Ausschüttung der Verwertungserlöse die Frage, wer zu welchem Prozentsatz am Drehbuchanteil partizipiert. Oft können sich die Beteiligten nicht darauf verständigen, wer welchen urheberrechtlich relevanten Beitrag zum verfilmten Drehbuch geleistet hat und wie der auf das Drehbuch entfallende Verwertungserlös unter den Autorinnen und Autoren aufzuteilen ist. Im nachfolgenden Beitrag wird der Entstehungsprozess eines Drehbuches aus praktischer Sicht dargelegt und aufgezeigt, worauf aus rechtlicher Sicht bei der Beurteilung der schöpferischen Anteile der Beteiligten speziell zu achten ist. Damit soll zu konstruktiven und einvernehmlichen Lösungen solcher Konflikte beigetragen werden.
sic! 03/2018