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Übertragungsanspruch

Das Zeichen «A.__» ist infolge Markenanmassung des Beklagten auf die Klägerin zu übertragen

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht heisst eine Klage auf Markenübertragung wegen missbräuchlichen Markeneintrags des fraglichen Zeichens durch den Beklagten gut. Der Missbrauch ist sowohl lauterkeitsrechtlich als auch – gestützt auf Art. 2 ZGB – markenrechtlich gegeben; denn der Markeneintrag durch den Beklagten erfolgte zwecks Druckerzeugung auf die Klägerin.
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