Die durch die Entscheidung T62/05 der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts gestiftete Verwirrung zur Frage, welche Bedingungen an die gültige Übertragung eines Prioritätsrechts gestellt werden müssen und welches Recht auf Prioritätsrechtsübertragungen anwendbar ist, klärte eine neuere Entscheidung T205/14, die in diesem Beitrag vorgestellt wird: Es ist das auf den Vertrag anwendbare nationale Recht. Der Artikel stellt die Entscheidung T205/14 sowie deren Rezeption in die nationale Rechtsprechung der Vertragsstaaten vor. Der Beitrag leuchtet zudem die Grenzen der Aussagen der T205/14 aus und zeigt auf, worauf bei der Abfassung von Prioritätsrechtsübertragungserklärungen auch nach der Klarstellung in der T205/14 zu achten ist.