Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018
Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018
Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018
Mario J. Minder *
I. Anwendungsfälle von AI 1. Gesundheitswesen 2. Investmentbanking 3. Rückversicherungen II. Immaterialgüterrechtlicher Schutz von AI und ihren Ergebnissen III. AI und Datenschutzrecht IV. AI und Wettbewerbsrecht V. Haftung für AI-Ergebnisse 1. Haftungsgrundlagen 2. Anbietersicht VI. Potenzial von AI für Wirtschaft und Gesellschaft
Die ICT-Veranstaltungsreihe des Europa Instituts Zürich (EIZ) 1 , die vor zwanzig Jahren unter dem Titel «Geschäftsplattform Internet» gestartet war, feierte mit der Tagung zum Thema Artificial Intelligence (AI) ein rundes Jubiläum. Dr. Rolf Auf der Maur, der zusammen mit Dr. Peter K. Neuenschwander als Tagungsleiter fungierte, zeichnete eingangs ein Bild eines Alltags, der bereits unbemerkt von AI durchdrungen worden ist, z. B. mit Suchmaschinen, Sprachassistenten und Bilderkennungsverfahren. Indes wies er darauf hin, dass es schwierig sei, AI zu definieren. Dieser Unsicherheit hinsichtlich des Untersuchungsgegenstands sollte in einem ersten Themenblock mit Anwendungsbeispielen von AI aus drei Geschäftsbereichen begegnet werden.
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