B-4051_2018.pdf Rechtsprechung «DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig «DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig
«DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig «DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig