Die Wiederholung lediglich eines minimalen Auszugs aus einem bereits publizierten Tonträger schafft keine Abwehrrechte des ursprünglichen Tonträgerherstellers
Die Wiederholung lediglich eines minimalen Auszugs aus einem bereits publizierten Tonträger schafft keine Abwehrrechte des ursprünglichen Tonträgerherstellers
Die Wiederholung lediglich eines minimalen Auszugs aus einem bereits publizierten Tonträger schafft keine Abwehrrechte des ursprünglichen Tonträgerherstellers
I. Ausgangslage
R. Hütter und F. Schneider-Esleben sind Mitglieder der Musikband «Kraftwerk», welche im Jahr 1977 das Musikstück «Metall auf Metall» publizierten. M. Pelham und M. Haas komponierten ein Musikstück «Nur mir», welches im Jahr 1977 auf Tonträgern der Pelham GmbH erschien. Hütter und Schneider-Esleben machen geltend, die Pelham GmbH habe ihr Leistungsschutzrecht als Tonträgerherstellerin, Urheberrecht von R. Hütter am betroffenen musikalischen Werk sowie auch Wettbewerbsrecht verletzt, da Pelham etwa zwei Sekunden einer Rhythmussequenz aus dem Titel «Metall auf Metall» kopiert habe, obschon sie selber eine solche hätte einspielen können.
Im Zusammenhang mit diesen Begehren legt der deutsche Bundesgerichtshof dem Gerichtshof der EU sinngemäss u.a. folgende Fragen vor:
- Darf ein Tonträgerhersteller sich dagegen wehren, dass ein Dritter seinem Tonträger ein – auch nur sehr kurzes – Audiofragment entnimmt, um es in einen Tonträger des Dritten einzufügen? (Rz. 25/1 i.V.m. Rz. 26)
- Handelt es sich um eine Kopie, wenn ein Tonträger von einem andern übertragene Musikfragmente enthält? (Rz. 25/2 i.V.m. Rz. 40)
- Liegt hinsichtlich ...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.